Bei der Verhandlung einer Gebühr für juristische Dienstleistungen berücksichtigen wir zunächst die Komplexität des Falles sowohl in fachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht. Wir begründen stets unsere Rechnungsstellung, damit der Mandant angemessen über den Berechnungsgrund und die Berechnungsweise informiert wird.
Das Honorar für juristische Dienstleistungen wird auf verschiedene Arten verhandelt.
Grundsätzlich arbeiten wir auf Stundenbasis. Zur Kostentransparenz erhalten Sie von uns eine detaillierte Abrechnung mit der Übersicht der erbrachten Leistungen in Form eines sogenannten „Timesheets“.
Eine weitere Möglichkeit der Honorarvereinbarungen ist eine Pauschale. Bei der Vereinbarung des Pauschalbetrages wird unser genauer Leistungsumfang definiert. Diese Variante kann durch einen sog. „Cap“ modifiziert werden. Das Honorar wird hierbei auf Stundenbasis berechnet, allerdings wird vorab ein bestimmtes Limit Ihrerseits festgelegt, welches wir nicht überschreiten werden. Auch in diesem Fall wird der genaue Umfang der Tätigkeiten definiert, welcher von dem sog. „Cap“ umfasst wird.
Die dritte Variante der Honorarvereinbarung ist das sog. Erfolgshonorar. Diese Abrechnung basiert ebenfalls auf vereinbarten Stundensätzen und wird ergänzt durch einen individuell mit Ihnen festgelegten Erfolgsanteil.
Unser Honorar wird immer individuell nach den Besonderheiten des Einzelfalls vereinbart. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass zu unserem Honorar Auslagen (z.B. Reisekosten, Verwaltungsgebühren, Postgebühren, Gerichtsgebühren, etc.) und die gesetzliche Mehrwertsteuer zu berücksichtigen sind.
Wenn Sie Fragen zu unseren Gebühren haben, zögern Sie nicht, uns jederzeit zu kontaktieren.